der Firma Heinz Kamphausen hk-erdung

§1 Allgemeines / Geltungsbereich

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferungen oder Leistungen an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

§2 Angebote und Vertragsabschluss

Die von uns in Werbematerialien oder im Internet veröffentlichten Angaben zu unseren Produkten und Dienstleistungen sind unverbindlich.

Bestellungen des Kunden zu unseren Produkten, gleich ob gedruckt, gefaxt, telefonisch oder elektronisch vermittelt, werten wir als Angebot nach § 145 BGB. Sofern der bestellende Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen Nachricht von uns erhält, gleich ob gedruckt, gefaxt, telefonisch oder elektronisch übermittelt, haben wir das Angebot abgelehnt. Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Übersendung der Rechnung oder durch Entgegennahme und Nutzung unserer Produkte oder durch sonstigen Beginn der Ausführung der Leistung zustande. Wünscht der Kunde zusätzliche Leistungen, so ist ein neuer Vertrag zu schließen oder der bestehende zu erweitern; letzteres bedarf der Schriftform.

§3 Preise

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise in Euro "ab Werk". Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den angegebenen Preisen noch nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Anfallende Steuern, Zölle, Gebühren und weitere Zusatzkosten trägt der Auftraggeber. Der Auftraggeber trägt alle Transportkosten ab Werk, sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes vermerkt ist.

In Abweichung zu unseren Produktbeschreibungen im Internet oder anderen Unterlagen behalten wir uns bis zur Lieferung handelsübliche technische Änderungen, insbesondere Verbesserungen vor, wenn hierdurch nur unwesentliche Änderungen in der Beschaffenheit eintreten und der Auftraggeber nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.

§4 Zahlungsbedingungen

Der Kaufpreis ist netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, wenn auf der Rechnung nichts anderes vermerkt ist.

Wir akzeptieren, sofern durch uns nicht eine individuelle Lösung schriftlich zugesagt wurde, Zahlungen per Überweisung oder Nachnahme. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank gemäß Diskontsatz-Überleitungsgesetz aufgrund der Einführung des Euro zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

§5 Lieferbedingungen

Zwischenverkauf vorbehalten, liefern wir ausschließlich sofort ab Lager. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiterhin die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern die Voraussetzungen von Nummer 3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

§6 Gewährleistung

Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §§377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Unsere Pflicht, die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, ist in jedem Falle ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die gekaufte Sache nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Empfängers verbracht worden ist, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache. Das Recht des Auftraggebers gemäß § 439 Abs. 3 S. 1 BGB, die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu verlangen, ist in der Höhe beschränkt auf 150 % des Kaufpreises der Sache in mangelfreiem Zustand oder 200 % des mangelbedingten Minderwerts. Das Recht des Bestellers auf Schadensersatz sowie Ersatz der Aufwendungen beim Rückgriff zu verlangen (§ 478 Abs. 2 BGB) bleibt von den Regelungen dieser Ziffer unberührt.

Schlägt die Mängelbeseitigung nach zwei Versuchen fehl oder sind dem Kunden weitere Versuche nicht zuzumuten, so entscheiden wir, ob Wandelung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) durchgeführt wird.

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind.

Richtlinien des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§7 Gesamthaftung

Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in § 8 vorgesehen, ist -ohne Rücksicht auf die Natur des geltend gemachten Anspruchs- ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche gemäß § 823 BGB.

Wir haften nicht für einfache Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch mindestens fahrlässige Pflichtverletzung, sowie sonstige Schäden durch mindestens grob fahrlässige Pflichtverletzung oder durch mindestens fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf).

Gleiches gilt, soweit die Haftung aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend ist.

Wir haften nur dann, wenn bei der Anwendung des Systems die Gebrauchsanweisung, die einschlägigen aktuellen in unseren Unterlagen benannten Vorschriften, und die anerkannten Regeln der Technik beachtet wurden.

Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Das Gleiche gilt für Ansprüche wegen Rechtsmängeln mit folgender Ausnahme: Ansprüche wegen eines Mangels, der in einem dinglichen Recht eines Dritten besteht, aufgrund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, verjähren innerhalb von 5 Jahren.

§8 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen gegen den Kunden aus allen mit diesem abgeschlossenen Verträgen, bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Abweichend von § 449 Abs. 2 BGB sind wir berechtigt, die Gegenstände heraus zu verlangen ohne vom Kaufvertag zurückzutreten, wenn der Besteller sich mit der Zahlung des Kaufpreises ganz oder teilweise in Verzug befindet. Diese Ware darf vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen vom Kunden weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§9 Salvatorische Klausel

Sollte eine dieser Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dieser wirtschaftlich am nächsten kommt.

§10 Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz

Die Vertragssprache ist deutsch.

Auf diese Vereinbarung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.

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